Weitverbreitet im Foodtruck-Business sind vor allem die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder die Einzelfirma. Eine GbR kommt oft dann zum Tragen, wenn es mindestens zwei Chefs gibt, für den Rest ist oft die Einzelfirma eine Option.

Größere Unternehmen greifen eher zur GmbH, da dort das eigene Risiko minimiert ist und man persönlich nur beschränkt also mit dem Kapital der GmbH haftet. So kann man zum Beispiel als Franchisegeber verschiedene Foodtrucks mit unterschiedlichem Angebot auf die Straße schicken. Der Franchisenehmer wiederum, der beispielsweise einen Ableger in Dortmund betreibt, ist unabhängig von der Rechtsform des Franchisegebers. Er kann selbst z.B. eine GmbH gründen.

Eventuell kommt auch eine Unternehmergesellschaft (UG) für dich in Frage. Sie ist eine Art Ableger der GmbH mit weniger Stammkapital als diese, aber ebenfalls mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital beginnt bereits bei einem Euro. Man kann anders als bei der GmbH keine Sachmittel einbringen. Ab 25.000 Euro Stammkapital wäre man wieder bei einer GmbH, man kann sich also gewissermaßen zu einer GmbH erweitern.

Eine Frage der Haftung

Sehr wichtig ist die Frage der Haftung bei den unterschiedlichen Rechtsformen:

  • Bei Rechtsformen wie der GmbH oder der UG haftet man grundsätzlich nicht mit dem Privatvermögen, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Ausführliche Infos zum Thema Unterschied UG und GmbH findest du auf der Seite des Gründermagazins.
  • Eine GbR haftet grundsätzlich unbeschränkt. Weitere Hinweise zum Thema GbR gibt es auf der Seite der IHK Oberrhein.

Berufsgenossenschaft

Zur Eröffnung deines Foodtrucks musst du dich bei der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten (BGN) anmelden. Berufsgenossenschaften sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte.

Sie sollen vor allem Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden. Sie bieten aber im Versicherungsfall auch Rehaleistungen und mehr an. Einen Überblick über die Leistungen der BGN findest du auf deren Homepage.

Versicherungen

Verschiedene Arten der Versicherung sind für deinen Foodtruck zu empfehlen. Zum einen gibt es spezielle Foodtruck-Versicherungen, die etwa einen Gewinnausfall abdämpfen, wenn das Wetter bei Events nicht mitspielt oder dir etwas geklaut wird.

Zum anderen empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung: Verletzt sich ein Kunde an deinem Foodtruck oder muss wegen einer verunreinigten Speise ins Krankenhaus, springt sie ein.

Eine Rechtsschutzversicherung kommt dann ins Spiel, wenn sich Auseinandersetzungen, z.B. mit dem Personal oder dem Franchisegeber, nur noch juristisch angehen lassen. Diese Versicherung übernimmt hierbei (einen Teil der) anfallenden Gerichtskosten.

Die Anmerkungen zu den rechtlichen Themen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Sie sind nur eine Empfehlung und wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zusammenfassung

GbR, GmbH und UG sind mögliche Unternehmensformen bei Foodtrucks. Prüfe, welche für dich in Frage kommt.

Alle Rechtsformen unterscheiden sich voneinander, besonders hinsichtlich der Haftungsfrage. Informiere dich vorab darüber, evtl. bei deiner IHK vor Ort.

Die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss ist für dich bzw. deine Mitarbeiter Pflicht. Sie dient vor allem der Prävention von Unfällen und Gefahren.

Kümmere dich um die verschiedenen Arten der Versicherung: Hinsichtlich des versicherten Vermögens bzw. hinsichtlich Gewinnausfällen, zum Thema Betriebshaftpflicht etwa bei Unfällen eines Kunden und zum Thema Rechtsschutz, wenn sich der Gang zum Anwalt nicht vermeiden lässt.

  • Autor
  • Markus A. Wolf
  • Letzte Änderung
  • 2024-03-29
  • veröffentlicht
  • 2017-04-11
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Portrait Markus A. Wolf

Markus A. Wolf

Lebensmittelchemiker, Designer, Informatiker: Guter Ge­schmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten, Innovationsmanagers und Co-Founders von Craftplaces.