Als 2013 die Foodtrucks auch in Deutschland richtig durchstarteten, gab es von vielen Seiten Zweifel an einer zuverlässigen Einhaltung der Hygienevorschriften. Das hat sich aber in den letzten Jahren stark zum Guten verändert.

Die Vorbehalte mögen zum einen damit zusammengehangen haben, dass man sich nicht vorstellen konnte, dass auf engstem Raum dennoch eine vollständige und saubere Küche untergebracht sein kann.

Zum anderen verbindet man “Essen auf der Straße” vielleicht mit Attributen wie dreckig. Doch nichts davon trifft zu. In den USA fand eine Studie sogar heraus, dass viele Foodtrucks hygienischer als Restaurants sind. Wir haben zum Thema Foodtrucks und Hygiene bereits einen FAQ-Beitrag verfasst.

Die Hygienevorschriften

Die Hygienevorschriften an Foodtrucks sind streng. Für dich als Foodtrucker sind vor allem folgende wichtig:

  • Verschiedene EG-Verordnungen zum Thema Lebensmittelsicherheit wie die VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2002 und VO (EG) 853/2004
  • Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2001)
  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Verschiedene DIN-Normen

So gibt es zum einen Anforderungen an den Standort, an dem dein Foodtruck steht:

  • Du musst auf einem befestigtem Gelände stehen, das zusätzlich nicht stauben darf. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du dich auf betoniertem Grund befindest.
  • Gibt es einen Anschluss an das öffentliche Trinkwasser- und Abwassernetz? Wenn nicht, musst du genug Trinkwasser und Auffangbehälter für Abwasser dabeihaben. Die Schläuche und Behälter müssen dabei aus bestimmten Material für Lebensmittel, lichtundurchlässig (mit GVGW-Prüfzeichen oder gleichwertiges Material) und gekennzeichnet sein. Du darfst sie nur dafür verwenden, um Trinkwasser bereitzustellen.
  • Du musst laut der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) nachweisen können, dass das verwendete Wasser Trinkwasserqualität hat.
  • Es muss (für die Mitarbeiter) in der Nähe der Verkaufsstände während der Zeit, in der du mit dem Foodtruck dort stehst, einwandfreie Sanitäreinrichtungen geben. Diese muss man auch leicht erreichen können. Dort muss es fließend warmes und kaltes Wasser und die Möglichkeit geben, die Hände etwa mit Flüssigseife und Einweghandtücher zu reinigen und zu trocknen.
  • Abfälle muss man hygienisch entsorgen können. Die Abfallbehälter müssen Deckel haben, regelmäßig geleert und gereinigt werden.

Anforderungen an den Foodtruck

Verunreinigung durch Tiere und Schädlinge muss unbedingt vermieden werden.

Diese Anforderungen sind sehr umfangreich. Wir nennen sie daher nur in Auszügen. Eine ausführlichere Fassung findest du häufig auf der Webseiten deiner regionalen IHK. Beachte aber, dass es regionale Besonderheiten des Bundeslandes geben kann, in dem du deinen Foodtruck anmeldest. Du erkundigst dich am besten bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÜA) über die erforderlichen Bestimmungen.

Hier einige Anforderungen an die mobile Verkaufseinrichtung bzw. einen Foodtruck

  • Verunreinigung durch Tiere und Schädlinge muss unbedingt vermieden werden.
  • Du musst sicherstellen, dass du für eine angemessene persönliche Hygiene sorgen kannst.
  • Alle Flächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, musst du hygienisch halten. Sie müssen leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizieren sein. Für das Material heißt das: am besten glatt, abriebfest, korrosionsfest und nicht toxisch.

Weiterhin müssen bestimmte Hygiene-Unterlagen stets im Foodtruck vorliegen:
Alle Mitarbeiter, die tierische Lebensmittel oder solche mit tierischen Bestandteilen (etwa Fleisch-, Fisch- und Milchprodukte), herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und mit diesen in Berührung kommen, brauchen:

  • Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (§ 43 Abs. 4 IfSG) oder
  • das Gesundheitszeugnis (gemäß § 18 Bundesseuchengesetz) sowie
  • die Dokumentation der Belehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG- Belehrung). Eine beglaubigte Kopie reicht aus.

Weitere Unterlagen:

  • Das Konzept zur Gefahrenidentifizierung und –bewertung (HACCP – Hazard Analysis und Critical Control Points) und die Aufzeichnungen (Art. 5 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Darin steht zum Beispiel, wie oft bei den eingehenden Waren die Temperatur gemessen und Schankanlagen gereinigt werden.
  • Der Nachweis darüber, dass man die (betriebseigene) Unterweisung zum Thema Fragen der Lebensmittelhygiene (gemäß Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. XII der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) bekommen hat.

Weitere Informationen dazu findest du auch häufig auf den Webseiten deiner regionalen IHK. Beachte aber, dass es regionale Besonderheiten des Bundeslandes geben kann, in dem du deinen Foodtruck anmeldest. Die Hinweise im Businessplan sind nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zusammenfassung

Die Hygienevorschriften am Foodtruck sind streng und gewährleisten hohe Standards.

Du bist als Foodtrucker in der Pflicht, dich über alle Vorschriften bei den jeweils zuständigen Behörden zu informieren, insbesondere wenn sie sich ändern.

Im Foodtruck musst du bestimmte Unterlagen bereithalten.

Bei Verstößen musst du mit Bußgeldern und Sanktionen rechnen.

  • Autor
  • Markus A. Wolf
  • Letzte Änderung
  • 2024-03-29
  • veröffentlicht
  • 2017-02-14
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Portrait Markus A. Wolf

Markus A. Wolf

Lebensmittelchemiker, Designer, Informatiker: Guter Ge­schmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten, Innovationsmanagers und Co-Founders von Craftplaces.