Du möchtest mit deinem neuen Foodtruck sofort durchstarten? Verstehen wir, aber du musst erst noch einige rechtliche und bürokratische Aspekte regeln.

Hier geht es vor allem um das Gewerberecht, das für dich als neuer Trucker relevant ist. Wir zeigen dir, was du beachten musst.

Dein Gewerbe anmelden: Die Reisegewerbekarte

Deinen neuen Foodtruck musst du als Gewerbe bei deinem örtlichen Gewerbeamt anmelden, ähnlich wie bei einem Restaurant. Doch es gibt in der mobilen Gastronomie einige Besonderheiten. Zunächst ist es egal, ob du deinen Foodtruck in Voll- oder in Teilzeit betreibst.

Die Reisegewerbekarte kostet zwischen 150 und 500 Euro.

Die Gewerbeanmeldung ist relativ unkompliziert. Es könnte aber sehr wahrscheinlich sein, dass du eine Reisegewerbekarte brauchst. Die Regelung dazu findet sich in den Paragraphen 55 - 63 GewO. Die Reisegewerbekarte kostet zwischen 150 und 500 Euro.

Sie ist vereinfacht gesagt dann nötig, wenn du deine Gerichte an einem anderen Ort verkaufst als an dem, wo du dein Gewerbe angemeldet hast. Andernfalls wäre es eine Gaststätte mit Bestuhlung etc. Genau dazu erfahrt ihr mehr in unserem Artikel „Reisegewerbeschein: Notwendig für Foodtrucks – oder nicht?“.

Du musst die Reisegewerbekarte aber nur einmal beantragen. Sie gilt dann in ganz Deutschland, ist aber personengebunden und nicht übertragbar. Du musst sie während deiner Gewerbeausübung immer bei dir tragen, um sie ggf. vorzeigen zu können. Sie muss unterschrieben und für den Kunden sichtbar an deinem Foodtruck angebracht sein. Angestellte benötigen sie nicht, müssen aber bei Kundenkontakt zumindest eine Kopie vorweisen können.
Generell gibt es eine Sonn- und Feiertagsruhe einzuhalten (§55e GewO), Ausnahmen können aber die zuständigen Behörden erteilen.

Damit du die Reisegewerbekarte bekommst, benötigt man folgendes von dir:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Die Meldebehörde-Belege
  • Die Gewerbezentralregister-Auskunft
  • Belege, die geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ggf. aktuelles Lichtbild

Weitere Informationen dazu findest du auch häufig auf der Webseiten deiner regionalen IHK. Beachte aber, dass es regionale Besonderheiten des Bundeslandes geben kann, in dem du deinen Foodtruck anmeldest.

Zusammenfassung

Die meisten Foodtrucks brauchen eine Reisegewerbekarte.

Diese beantragst du bei deinem Gewerbeamt vor Ort.

Die Kosten dafür können bis zu 500 Euro betragen (einmalig!)

Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und muss gut sichtbar am Foodtruck angebracht sein. F

ür die Reisegewerbekarte musst du noch ein paar weitere Unterlagen vorlegen, etwa zu deinen Vermögensverhältnissen.

  • Autor
  • Markus A. Wolf
  • Letzte Änderung
  • 2024-10-05
  • veröffentlicht
  • 2017-01-11
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Portrait Markus A. Wolf

Markus A. Wolf

Lebensmittelchemiker, Designer, Informatiker: Guter Ge­schmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten, Innovationsmanagers und Co-Founders von Craftplaces.