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Brauche ich ein Reisegewerbe für meinen Foodtruck?
Gibt es bestimmte Regelungen für das Reisegewerbe und was bedeutete es, wenn man Waren oder Leistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbietet?
JA! Ihr braucht zusätzlich zum eigentlichen Gewerbe auch ein Reisegewerbe. In §§ 55ff der Gewerbeordnung ist definiert, dass man dann eine Reisegewerbekarte, also eine Anmeldung als Reisegewerbe benötigt, wenn man Waren oder Leistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbietet.
Da dies bei Foodtrucks der Fall ist, benötigt ihr ein entsprechendes Reisegewerbe. Zuständig für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Kreisverwaltungsbehörde, also beispielsweise euer Landratsamt oder Ordnungsamt.
Für die Anmeldung eines Reisegewerbes braucht ihr folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis
- Aktuelles Passbild
- Polizeiliches Führungszeugnis – in manchen Ämtern kann dieses gleich mit beantragt werden
- Gewerbeschein oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz – gibt es beim Gesundheitsamt
Weitere Informationen zum Reisegwerbe und zu den Kosten findet ihr in unserem Fachartikel „Reisegewerbekarte – Notwendig für Foodtrucks – oder nicht?“
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