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Sind Firmen-Veranstaltungen mit Foodtruck-Catering für Mitarbeiter steuerfrei?
Welche Freibeträge gibt es für Mitarbeiter bei Firmenevents? Muss ein Mitarbeiter bei betrieblichen Festen mit Foodtruck-Catering Lohnsteuer zahlen?
Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Betriebsveranstaltungen und sonstige Events, bei denen sichUnternehmen bei ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit mit einem wundervollen Tag bedanken möchten, werden gerade vom Finanzamt stark ins Visier genommen.
Unternehmen setzen immer häufiger bei ihren Veranstaltungen auf Foodtruck-Catering. Und es kommt bei den Mitarbeitern hervorragend an. Coole Trucks, große Speisenvielfalt und leckeres Street Food bleiben gegenüber Standard-Catering mit Buffet positiv im Gedächtnis. "Wenn mein Arbeitgeber aber so viel Geld für mich und meine Kollegen ausgibt: Da überschreiten die doch bestimmt die Freibeträge und ich muss bei der nächsten Gehaltsabrechnung Abzüge hinnehmen. Oder?" Nein so ist es nicht. Denn gegenüber dem allgmein bekannten Freibetrag von 35 Euro bei Geschenken an Mitarbeiter, kommt bei der Firmenfeier ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter zum Tragen.
Ganz wichtig beim 110 Euro Freibetrag: Dies ist ein Bruttobetrag. Die Betriebsfeierkosten pro Mitarbeiter gelten hier demnach inklusive Umsatzsteuer. Wenn von Kosten gesprochen wird, geht es beim Firmenevent nicht nur um den Preis für das gebuchte Foodtruck-Catering. Das Finanzamt interessiert sich für die Gesamtkosten, also neben dem Foodtruck-Catering sind das beispielsweise die Kosten für gebuchte Künstler, einen evtl. eingesetzen Eventmanager, Dekorationen, Raummiete und allgemeine Planungskosten. Werden die Mitarbeiter zum Event per Busshuttle gebracht oder fallen andere Reisekosten je Mitarbeiter an, so zählen auch diese Fahrtkosten zur Ermittlung der Gesamtkosten hinzu. Rechnet man dies alles zusammen und bleibt der Pro-Kopf-Betrag unterhalb von 110 Euro ist für den Arbeitgeber der Abzug der Vorsteuer zulässig.
Möchten Mitarbeiter den Partner oder andere Begleiter zum Betriebsfest mitbringen, sodass diese ebenfalls einen schönen Event mit Foodtruck-Catering genießen können, so wird es steuerlichbetrachtet wieder komplizierter. Denn das Finanzamt schreibt die Kosten für die Begleitperson dem Arbeitnehmer zu und so kann es schnell dazu führen, dass der 110 Euro Freibetrag überschritten wird. Der Grund, weshalb so viele große Unternehmen die Begleitung von Betriebsfremden immer häufiger untersagen. Dann bleibt zum Schluss aber immer noch die Option Foodtruck-Catering für die private Veranstaltung zu buchen ;-)
Eines noch: Der 110 Euro Freibetrag gilt je Betriebsveranstaltung und zwei Firmenevents im selben Jahr bleiben steuerfrei.
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