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Wie viel kostet die Stornierung eines Foodtruck-Caterings?

Mit welchen Stornokosten muss ich rechnen? Wo werden die Gebühren für die Stornierung eines Foodtruck-Caterings geregelt?

Stornierungen sind nie schön. Eine Seite muss ihr geplantes Vorhaben aufgeben und die andere Seite einen fixen Umsatz wieder streichen. Dies trifft natürlich auch bei der Stornierung eines gebuchten Foodtruck-Caterings zu. Die Gäste wurden eingeladen und freuen sich bereits auf leckeres Street Food aus dem Foodtruck. Zeitaufwändige Vorbereitungen für den großen Moment sind plötzlich umsonst gewesen. Gründe für die Stornierung eines Foodtruck-Caterings können vielfältig sein. Am Ende lohnt es sich bei verständlicher Emotionalität den Tatsachen nüchtern gegenüber zu stehen.

Rein rechtlich ist zwischen der Stornierung eines Vertragsangebots und der Stornierung eines geschlossenen Vertrages zu unterscheiden. In ersteren Fall ist von einem Widerruf einer Willenserklärung die Rede und bei der Stornierung eines geschlossenen Foodtruck-Catering Vertrages kann es sich einerseits der Widerruf eines Verbrauchervertrages oder auch der Rücktritt von einem Vertrag sein. Sollte es sich bei der Stornierung um den Rücktritt von einem geschlossenen Vertrages für ein Foodtruck-Catering handeln, so ist die Stornierung möglich, wenn entsprechende Bedingungen für einen solchen Vertragsrücktritt erfüllt sind.

Das Recht zur Stornierung eines Foodtruck-Catering Vertrages (man kann auch von Stornierungsrecht sprechen) kann z.B. im Vertragswerk selbst geregelt sein. Es lohnt sich also auf jeden Fall einen Blick in den Foodtruck-Catering Vertrag zu werfen. Oftmals sind im Rahmen kleiner Caterings wie Hochzeiten, Geburtstage usw. gar keine großen Verträge notwendig. Die meisten Foodtrucker werden im Rahmen des ersten Kontakts ein Angebot vorlegen und sich dort auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweisen. Foodtruck-Catering Verträge, die eine detaillierte Regelung der per Catering zu versorgenden Veranstaltung enthalten, sind eher im geschäftlichen Kontext üblich. So zum Beispiel für Firmenjubiläen, Eröffnungsveranstaltungen oder auch Messen, wo Foodtrucks fürs Catering immer beliebter werden.

In beiden Fällen wird ein Passus bzgl. möglicher Stornokosten enthalten sein. Nach unserer Erfahrung aus mehreren Jahren Foodtruck-Business sind Stornokosten zumeist gestaffelt. Je näher die Veranstaltung rückt, desto höher sind die Stornogebühren. Dies ist nachvollziehbar, bleibt doch dem Foodtruck-Unternehmer am Ende kaum noch Zeit sich um einen adäquaten Alternativauftrag zu bemühen. So sind bis wenige Wochen vor dem Event 50% Stornokosten absolut üblich. Bleiben nur noch Tage können auch einmal 80 bis 100% Kosten für die Stornierung sein. Auch hier sollte man sich als Foodtruck-Kunde vor Augen führen, dass ggf. Waren für das Catering gekauft wurden oder Personal eingeplant wurde.

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